Europäische Nachhaltigkeitsregularien:


Petra Nix

Die europäische Omnibus-Debatte auf der Zielgeraden

 

Im Rahmen des Europäischen «Green Deal» – inzwischen als «Clean Industrial Deal» bekannt – werden die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überarbeitet. Im Fokus stehen das Omnibus-Paket I, sprich die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), sowie das Omnibus-Paket II, welches Investitionen in grüne Technologien fördern soll.

 

Wichtige Eckdaten:

  • 26. Februar 2025: Veröffentlichung der Omnibus-Pakete durch die EU-Kommission
  • 14. April 2025: Formale Annahme von Omnibus I „Stop the clock “ – Fristverschiebung der CSRD/CSDDD
  • 22. Oktober 2025: Ablehnung einer direkten Trilog-Verhandlung zwischen EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zum Omnibus-Paket I und II
  • 13. November 2025: Erneute Plenarabstimmung im EU-Parlament – bei Annahme folgt die Trilog-Verhandlung mit dem Ziel die Gesetzgebung bis Ende 2025 fertigzustellen

 

Wichtige Eckpunkte:

CSRD: Geplante Änderungen

  • Schwellenwerte:
    • 1.000 MA und >450 Mio. Euro Umsatz oder >25 Mio. Euro Bilanzsumme
  • 1. Welle: Abhängig von der nationalen Umsetzung, bleibt CSRD-Berichtspflicht bestehen. Ausnahme: In Deutschland zum Beispiel wurde CSRD nicht ins nationale Recht umgesetzt, dort gilt weiterhin die Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
  • 2. Welle: Grosse, nicht börsennotierte Unternehmen mit >250 Mitarbeitenden berichten ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027
  • 3. Welle: Kapitalmarktorientierte KMU berichten ab 2029 für das Geschäftsjahr 2028

CSDDD: Geplante Änderungen

  • Schwellenwerte:
    • Umsatz > 1,5 Mrd. EUR und 5.000 Mitarbeitende
  • Due Diligence-Pflichten:
    • Fokus auf direkte Geschäftspartner
    • Prüfung indirekter Partner nur bei objektiven Hinweisen
    • Informationspflicht gegenüber Partnern nur bei Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden
  • Haftung und Sanktionen:
    • Finanzielle Sanktionen bleiben bestehen
    • Haftungsfragen richten sich nach nationalem Recht
  • Verschiebung der Erstanwendung: Verpflichtende Anwendung erst für das Geschäftsjahr 2028

 

Ausblick

Ob die Omnibus Pakete noch im Jahr 2025 verabschiedet werden oder ob sich die Schwellenwerte allenfalls nochmals ändern, bleibt offen. Neue Erkenntnisse werden wir hoffentlich nach dem 13. November haben. Klar ist: Unternehmen der 2. und 3. Welle gewinnen Zeit und sollten diese nutzen, um sich auf CSRD und CSDDD vorzubereiten.

Im Frühjahr 2026 wird der Schweizer Bundesrat entscheiden, wie Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz aussehen soll. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Schweiz den Europäischen Regulierungen anpasst.

 

Unser Angebot für Sie

Wir unterstützen Sie dabei, sich in dieser komplexen Regulierungslandschaft zurechtzufinden und Ihre nichtfinanzielle und integrierte Berichterstattung rechtzeitig anzupassen. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir relevante Handlungsfelder und Fristen.

 

Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch: mail@petranix.com

 

Herzliche Grüsse,
Ihr PETRANIX Team

Monika Collée 
Senior Beraterin
Janine Frake
Art Direktorin
Dr. David Hauser
Senior Berater
Doriane Laithier 
Creative Direktorin
Dr. Petra Nix 
Inhaberin und Managing Partner
Sabine Savitis 
Art Direktorin



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