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Nachhaltigkeits­berichterstattung in der Schweiz:
Der aktuelle Stand

Nachhaltigkeits­bericht­erstattung in der Schweiz:
Der aktuelle Stand

Die regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz stehen vor einem weiteren Wandel.

Hintergrund:

    • Im Mai 2025 wurde die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» alias Konzernverantwortungsinitiative 2.0 (KVI 2.0) eingereicht. Ein wesentliches Anliegen der KVI 2.0 ist, dass die Einhaltung der Absenkpläne der Treibhausgasemissionen als Erfolgspflicht definiert werden.
    • Der Bundesrat hat am 02.April 2026 einen Gegenvorschlag zur KVI 2.0 formuliert, welcher sich in der Vernehmlassung befindet bis am 9.Juli 2026.

Wichtige Punkte aus dem Gegenvorschlag (Auswahl):

    • Anwendungsbereich praktisch identisch mit den EU CSRD-Omnibus-Richtlinien:
  • Berichterstattungspflicht:
      • CH-Unternehmen: 1’000 Mitarbeiter + weltweiter Nettoumsatz von CHF 450 Mio. (bisher +500 Mitarbeiter + Bilanzsumme CHF 20. Mio. oder Umsatz CHF 40 Mio.)
      • Nicht CH-Unternehmen: Nettoumsatz in der CH von CHF 450 Mio. + Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der CH
  • Sorgfaltspflicht:
      • CH-Unternehmen: 5’000 Mitarbeiter + weltweiter Nettoumsatz von CHF 1.5 Mia. (bisher Unternehmen ab bestimmten Einfuhr- bzw. Bearbeitungsmengen)
      • Nicht CH-Unternehmen: Nettoumsatz in der CH von CHF 1.5 Mia.
    • Klein und Mittelständische Unternehmen:
  • Grosse Unternehmen dürfen von KMU mit weniger als 1’000 Mitarbeitenden nur solche Informationen verlangen,
      • die branchenüblich zwischen Unternehmen ausgetauscht werden und
      • die sich auf vom Bundesrat bezeichnete, international anerkannte und freiwillig anwendbare Standards für nicht berichtspflichtige Unternehmen stützen.
    • Haftungsansprüche bzw. Sanktionen:
  • Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten:
    Geldsanktionen von bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes sowie Veröffentlichung der Sanktionen
  • Bei Verstössen gegen die Berichterstattungspflichten:
    strafrechtliche Busse von bis zu CHF 100’000

Was bedeutet das für Unternehmen?

Es bleibt offen, wie die Vorschläge aus der Vernehmlassung in den Gegenvorschlag vom Bundesrat einfliessen werden.
Ein Punkt bleibt entscheidend: Unternehmen, welche bereits CSRD/ESRS, GRI oder einen anderen internationalen Standard bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung anwenden, sind bestens vorbereitet, um die zukünftigen zu erwartenden Schweizer Regulierungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu meistern.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Kontaktieren Sie uns für ein informelles Gespräch, falls Sie Fragen haben.

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